Anmeldung PC1
Zur Anmeldung und Abwicklung des Praktikums (z.B. Erstellung des Praktikumscheins) müssen alle Felder vollständig ausgefüllt werden. Ohne diese Angaben kann die Anmeldung nicht bearbeitet werden. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 1 Landeshochschulgesetz (LHG) in Verbindung mit der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung.